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des Thüringer Oberverwaltungsgerichts

Allgemeiner Hinweis
Mit Wirkung vom 1. Februar 2023 wurden alle Corona-Beschränkungen für Verfahrensbeteiligte, Besucher und sonstige Dritte im Gerichtsgebäude aufgehoben.
Gleichzeitig wird an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appelliert und weiterhin die Einhaltung der „AHA-L“-Regeln empfohlen:
- Abstand halten: 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen halten.
- Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen befolgen.
- Alltag mit Maske
- Lüften: Alle Räume werden regelmäßig gelüftet, um die Raumluft auszutauschen.
Abweichende Regelungen können jedoch etwa durch sitzungspolizeiliche Verfügungen gemäß § 176 Abs. 1 GVG der Vorsitzenden Richterin bzw. des vorsitzenden Richters getroffen werden.
Weimar, den 1. Februar 2023
Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Thüringer Oberverwaltungsgericht
Eine elektronische Kommunikation über die auf den Internetseiten des Thüringer Oberverwaltungsgerichts angegebenen E-Mail-Adressen steht nur für Angelegenheiten zur Verfügung, die nicht gerichtliche Verfahren betreffen, wie zum Beispiel Anfragen an die Verwaltung des Gerichts.
In gerichtlichen Verfahren gilt seit dem 1. Januar 2022, dass vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf § 55d VwGO verwiesen. Für die elektronische Übermittlung der Dokumente sind ferner § 55a VwGO und die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) zu beachten.
Nicht in § 55d VwGO genannten Absender können an dem elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, soweit sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie können aber auch weiterhin Schriftsätze, Anträge und Erklärungen zu gerichtlichen Verfahren in Papierform bzw. per Telefax einreichen. Dies gilt insbesondere für Prozesskostenhilfeanträge und Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von anwaltlich nicht vertretenen Rechtssuchenden. Eine Kommunikation per – einfacher – E-Mail ist nicht zulässig.
Erfüllen Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren diese gesetzlichen Anforderungen nicht, sind sie formunwirksam und können daher keine Frist wahren.
Besucherhinweise zur Durchführung von Sicherheitskontrollen
Im Eingangsbereich des Gerichtszentrums Jenaer Straße 2a in Weimar finden - auch zu Ihrer Sicherheit- Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Hierfür wird um Ihr Verständnis gebeten. Bitte kommen Sie so rechtzeitig, dass Sie trotzdem pünktlich zum jeweiligen Termin erscheinen können. Um den Ablauf der Sicherheitskontrollen zu unterstützen und um Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie bitte nur die Gegenstände mit, die Sie im Gerichtszentrum unbedingt benötigen.
Prozessbeteiligte und Besucher sind bei der Zugangskontrolle verpflichtet, in Taschen und Kleidungsstücken befindliche Gegenstände, die einen Alarm auslösen könnten, unaufgefordert selbst herauszugeben, dies gilt insbesondere, wenn die Handsonde bei der Personenkontrolle ein Signal auslöst; Besucher sollten größere Taschen, Rucksäcke etc. grundsätzlich nicht mit ins Gebäude bringen.
Im Gerichtszentrum verboten sind Waffen und gefährliche Gegenstände, die als Waffe dienen können.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie nach Möglichkeit keine metallischen Gegenstände bei sich führen. Das Mitbringen von Tieren - mit Ausnahme von Assistenzhunden - ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie die Anweisungen des Personals im Eingangsbereich. Schalten Sie Ihre Mobiltelefone bei gerichtlichen Terminen bitte aus.
Warnhinweis (Umlauf betrügerischer E-Mails im Namen Thüringer Gerichte)
Es liegen seitens des Landgerichts Gera Hinweise vor, die den Versand gefälschter E-Mails mit Gefährdungspotenzial an Bürger/innen bestätigen.
Hierbei handelt es sich um E-Mails mit Zahlungsaufforderungen im Namen Thüringer Gerichte.
Die Behörde wird entweder im Text oder im Betreff der E-Mail genannt.
Den E-Mails sind teilweise Anlagen wie „Amtsgericht.doc“ oder „_Certification-.htm“ beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsrelevante Vorgänge immer auf dem postalischem Weg zugestellt werden.